Datenschutz-Informationspflicht gemäß EU-DSGVO
des Netzwerk Nahtoderfahrung e.V.
1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle |
Netzwerk Nahtoderfahrung e.V. |
2. Vorstand |
Dr. Joachim Nicolay (Vorsitzender) Prof. Dr. Dr. Wilfried Kuhn (stv. Vorsitzender) Wolfgang Paumen (2. Stv. Vorsitzender) Gregor Kreuzer (Schatzmeister) Marion Erfort (Geschäftsführerin) |
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle |
Dr. Joachim Nicolay, Karlstr. 10, 66969 Lemberg |
4. Datenschutzbeauftragter |
Es wurde kein Datenschutzbeauftragter bestellt, weil die verpflichtenden gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. |
5. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, |
Mitgliedschaft Verwaltung Beschäftigungsverhältnisse (Mitarbeiter / Auftragsverarbeiter): Verwaltung der Mitgliedschaft bei Vereinen:
Rechtsgrundlage: Mitgliedsantrag, Vereinsgesetze, Einkommensteuergesetz Servicepartner
Rechtsgrundlage: Vertrag, BGB, HGB |
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können |
Externe Empfänger:
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7. Regelfristen für die Löschung der Daten |
Entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungszeiträume oder Angaben auf den jeweiligen Formularen |
8. eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten |
Keine Übermittlung außerhalb der EU |
9. Betroffenenrechte |
Betroffene Personen haben ein Recht auf:
Bitte richten Sie Anfragen bzgl. der Wahrung/Umsetzung Ihrer Rechte an: |
10. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde |
Gemäß Artikel 77 EU-DSGVO haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die EU-DSGVO oder das BDSG verstößt. Beschwerden richten sie bitte an das |
11. Information bzgl. der Bereitstellung der personenbezogenen Daten |
Sämtliche Daten welche dem Netzwerk Nahtoderfahrung e.V. bereitgestellt werden, sind notwendig um die Durchführung eines Vertragsverhältnisses einer Mitgliedschaft im Verein oder eines Beschäftigungsverhältnisses gewährleisten zu können. |
12. Automatische Entscheidungsfindung (§ 13 Abs. 2f DSGVO) |
Eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt nicht. |
Stand: 13.05.2018