Bei Spenden bis zu 300 Euro kann eine vereinfachte Zuwendungsbescheinigung unter Beifügung des Kontoauszuges dem Finanzamt vorgelegt werden. Nachfolgend das Formular zum Download.
Vereinfachter Spendennachweis
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Bei Spenden bis zu 300 Euro kann eine vereinfachte Zuwendungsbescheinigung unter Beifügung des Kontoauszuges dem Finanzamt vorgelegt werden. Nachfolgend das Formular zum Download.
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